Auszug aus dem Original Artikel

“… Die nächste Anlaufstelle nach oder parallel zu der technischen Abnahme ist der Weg zur Versicherung – meistens lassen sich solche Dinge auch telefonisch klären….”

H-Zulassung - Anlaufstellen

Sie werden sich darauf einzustellen haben, dass es im Wesentlichen drei verschiedene Anlaufstellen gibt, bis aus Ihrem Fahrzeug ohne H-Zulassung ein Fahrzeug mit H-Zulassung wird. Zunächst einmal müssen Sie ein Gutachten gemäß Paragraph 21c StVZO von Ihrem Fahrzeug erstellen lassen. Das klingt weitaus komplizierte als es ist: Im Wesentlichen gleicht es einer technischen Vollabnahme des Fahrzeuges durch die hierfür zugelassenen Prüforganisationen wie beispielsweise TÜV, Dekra oder GFÜ.

 

 

Ihr Fahrzeug wird dort begutachtet – ähnlich einer Haupt- und Abgasuntersuchung und das Gutachten (incl. Haupt-und Abgasuntersuchung) wird dort erstellt. Die nächste Anlaufstelle nach oder parallel zu der technischen Abnahme ist der Weg zur Versicherung – meistens lassen sich solche Dinge auch telefonisch klären. Vergleichen Sie! Es gibt einige Oldtimerversicherungen, die sehr günstige Prämien anbieten. Die letzte Anlaufstelle für Ihr Fahrzeug mit H-Zulassung ist die Zulassungsstelle: hier werden alle Änderungen festgehalten und Sie bekommen neue Fahrzeugpapiere sowie ein Kennzeichen mit einem H am Ende ausgehändigt.


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