Zunächst hat der Gesetzgeber beschlossen, bestimmte, erhaltungswürdige Fahrzeuge in besonderem Maße zu übervorteilen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass historische Fahrzeuge nicht mehr als Alltagsautos genutzt werden und den Fahrzeugen mit H-Zulassung eine besondere Aufmerksamkeit und Pflege seitens der Besitzer zuteil wird.
In Zeiten, wo man noch davon ausging, dass ein Auto maximal 100.000km überlebt und der Korrosionsschutz lange noch nicht soweit fortgeschritten war wie heute, hat sich der Gesetzgeber dann darauf festgelegt, dass diese besondere Aufmerksamkeit ab einem bestimmten Alter des Fahrzeuges gilt – ungeachtet seines Herstellers, Typs, des damaligen Neu-Preises, des aktuellen Wertes und der produzierten Stückzahl. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein – und zwar genau das Fahrzeug, das mit einer H-Zulasssung versehen werden soll – nicht etwa der Fahrzeugtyp oder die ersten Fahrzeuge dieses Fahrzeugtyps. Darüber hinaus muss das Fahrzeug „original“ und „erhaltungswürdig“ sein, aber dazu mehr auf dem entsprechenden Link.
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Grüß Gott,
danke für die vielen Infos auf dieser Seite. Aber eine Frage habe ich noch – läuft eine H-Zulassung ab – gibt es einen Turnus indem man das Auto immer wieder vorfahren muss ??
Grüße Chris Guglhör
Junge, immer bei der HU wird der Zustand mit überprüft.