Auszug aus dem Original Artikel

“… Man kann mit einem Auto mit H-Zulassung in allen Umweltzonen uneingeschränkt fahren…”

H-Zulassung - Steuer KFZ

Die Kraftfahrzeugsteuer – kurz „Steuer KFZ“ – unterliegt bei einem Auto mit H-Zulassung anderen Grundlagen, als bei jüngeren Fahrzeugen. Richtet sich die Steuer KFZ „normalerweise“ nach Hubraum, Verbrennungsart und Schadstoffklasse ist das bei Fahrzeugen mit H-Zulassung anders – es gibt einen pauschalen Wert für die Steuer KFZ bei Autos mit H-Zulassung. Diese ist in den letzten Jahren einigermaßen konstant und beträgt bei PKW knapp EUR 200,00 pro Jahr und bei Motorrädern knapp EUR 50,00 pro Jahr (Stand 2010).

 

 

Die Veranlagung erfolgt automatisch mit der Umschreibung / Zulassung des betreffenden Fahrzeuges mit H-Zulassung. Auch ist man neben der Steuer KFZ auch im Bereich der „Schadstoffplaketten“ mit einem Auto mit H-Zulassung klar im Vorteil – das Auto unterliegt keinen Regelungen hierzu. Man kann mit einem Auto mit H-Zulassung in allen Umweltzonen uneingeschränkt fahren. Einziger Nachteil bei Autos mit H-Zulassung ist, dass man diese nicht mit einem Saisonkennzeichen kombinieren kann – mir ist zumindest ein solcher Fall nicht bekannt.


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