Die einfache Frage, die sich zum Thema „Original“ jeder selbst beantworten kann lautet:Gab es zur damaligen Zeit Autos im Straßenverkehr, die so ausgesehen haben?
Voraussetzung für H-Zulassung die absolute Originalität des Fahrzeuges. Grundgedanke ist, dass die Fahrzeuge eine H-Zulassung bekommen, die noch in genau dem Zustand sind, wie sie ursprünglich hergestellt und gefahren wurden. Diverse technische und zeitgenössische Veränderungen und Verbesserungen sind möglich – beispielsweise die Nachrüstung eines Katalysators oder aber auch zeitgenössische Peinlichkeiten, wie Spoiler-Umbauten und dergleichen. Ich denke da gerade an einen W107 Mercedes Coupe mit „Testarossa-König-Spoilern“.
Nicht zulässig hingegen sind Umbauten, die technisch keinen Sinn machen und / oder erst heute möglich sind. Ein aktueller Spoilersatz von der Essen-Motorshow auf einem 30 Jahre alten Auto beispielsweise geht nicht. Auch Farben sind im Sinne der Originalität ein Stück weit zu berücksichtigen. Eintragungen, die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung vorgenommen wurden können normalerweise erhalten bleiben.
Zu beachten ist weiterhin, dass Fahrzeuge mit Historie-Zulassung nicht mit „unhistorischen“ Aufklebern versehen sein sollten – gegen einen kleinen Aufkleber an der Heckscheibe wird niemand etwas einzuwenden haben, eine „fahrende Litfasssäule“ im Sinne von „Werbeträger geht hingegen nicht. Auch nachträglich schwarz abgetönte Scheiben könnten schwierig bis unmöglich werden.

Wie ist es bei einer Kassettetoilette mit Aussenentleerung bei Wohnmobilen?