Die Kraftfahrzeugsteuer – kurz „Steuer KFZ“ – unterliegt bei einem Auto mit H-Zulassung anderen Grundlagen, als bei jüngeren Fahrzeugen. Richtet sich die Steuer KFZ „normalerweise“ nach Hubraum, Verbrennungsart und Schadstoffklasse ist das bei Fahrzeugen mit H-Zulassung anders – es gibt einen pauschalen Wert für die Steuer KFZ bei Autos mit H-Zulassung. Diese ist in den letzten Jahren einigermaßen konstant und beträgt bei PKW knapp EUR 200,00 pro Jahr und bei Motorrädern knapp EUR 50,00 pro Jahr (Stand 2010).
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