Es gibt verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Fahrzeug eine H-Zulassung bekommen kann. Nachfolgend möchte ich einmal die wesentlichen Bedingungen für H-Zulassung aufzählen, ohne zu sehr ins Detail zu gehen:
Zunächst orientieren wir uns einmal wieder an der Gesetzgebung (Näheres im Link „Gesetze), die inhaltlich besagt, dass nur erhaltungswürdige, ältere Fahrzeuge in Betracht kommen. Das Fahrzeug, das die H-Zulassung erlangen soll, muss zum Zeitpunkt der technischen Abnahme mindestens 30 Jahre alt sein.
Darüber hinaus ist Voraussetzung für H-Zulassung die absolute Originalität des Fahrzeuges. Diesem Kapitel habe ich einen eigenen Link gewidmet.
Ein technisch einwandfreies Fahrzeug ist eine weitere Bedingung für H-Zulassung. Laienhaft ausgedrückt: das Fahrzeug muss – ähnlich wie bei jedem anderen Fahrzeug auch – die technische Voraussetzung bieten, „über den TÜV“ zu kommen. Hier wird meistens jedoch etwas genauer hingesehen – auch werden evtl. Reparaturen genauer unter die Lupe genommen – wie schon gesagt, das Fahrzeug soll ja weitestgehend „original“ sein.
Sind die wesentlichen Bedingungen für H-Zulasung erfüllt, bleibt zu guter Letzt die eigentliche Technische Abnahme für die H-Zulassung – man muss sich das Vorstellen, wie eine so genannte „Vollabnahme“ – auch werden entsprechende Änderungen im Fzg-Brief vorgenommen.
Tags: H Zulassung, H Kennzeichen, Richtlinien, Voraussetzungen

Hi,
ich fliege gerade mal über deine Seite… (mache gerade die Weiterbildung zum PI)
Folgendes ist mir aufgefallen: “Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein…”
Stimmt so nicht. Richtig wäre: Das Fahrzeug muss vor 30 Jahren erstmals in den verkehr gekommen sein… also zugelassen gewesen sein.
Gruß Martin