Auszug aus dem Original Artikel

“… Wenn Sie nicht einen Zulassungsdienst beauftragen wollen, sondern selbst dort vorstellig werden möchten, sollten Sie an folgende Unterlagen denken…”

H-Zulassung - Zulassung

Die Zulassung Ihres Fahrzeuges mit H-Zulasssung ist fast vergleichbar mit der Zulassung eines jeden anderen Fahrzeuges auch. Wenn Sie nicht einen Zulassungsdienst beauftragen wollen, sondern selbst dort vorstellig werden möchten, sollten Sie an folgende Unterlagen denken: sie benötigen die vollständigen Fahrzeugpapiere wie Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sie benötigen das Oldtimergutachten, wenn Sie erstmals die H-Zulassung bekommen sowie die gültigen Bescheinigungen über die Haupt- und Abgasuntersuchung (Letztere nur bei Benzin und Erstzulassung nach dem 01.07.1969 bzw. bei Diesel und Erstzulassung nach 01.07.1977).

 

 

darüber hinaus den Nachweis einer Versicherung – früher „Versicherungsdoppelkarte“ genannt – heute ist es eine einfache Karte oder gar eine elektronisch bereitgestellte „Nummer“ sowie Ihren gültigen Personalausweis (oder Reisepass mit Aufenthaltsbestätigung Ihrer Meldebehörde). Die Kennzeichen bekommen Sie in der Regel vor Ort.


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